Wissenswertes zum Datenschutz
Man könnte meinen, die Datenschutzgesetze sollen "dem Schutze der Daten" dienen. So ist es nicht. Die tatsächliche Definition wird im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §1 - Absatz 1 deutlicher:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird."
Dies basiert auf dem Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar." sowie auf Artikel 2 Absatz 1 GG "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit [...]."
Das BDSG regelt somit die Zulässigkeit der Verarbeitung von Bürgerdaten einerseits durch Behörden des Bundes andererseits durch private Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Somit ist das BDSG für ALLE Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtend, unabhängig von Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl, Produkten, Dienstleistungen oder der Frage ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht. Eben für alle.
Auf unseren Internetseiten haben wir Ihnen einige grundlegende Informationen zum Thema Datenschutz in möglichst verständlichen Worten zusammengestellt.
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